Richtlinien für
Fundamenterstellung
Um die Standsicherheit der Schranke
zu gewährleisten, ist das Fundament gemäß
Absprache mit dem TÜV (Technischer
Überwachungsverein, Prüfstelle für
Gerätesicherheit) nach folgenden Richtlinien zu
erstellen.
1. Fundamentloch bis auf Frosttiefe
(min. 800 mm) tief ausheben. Größe des Fundamentes
an der Fundamentsohle mindestens 600 x 600 mm für
die Schranken Typenreihe MTS (Bild 1) bzw. 500 x 600
mm für die Schranken der Typenreihe MSE/MSV/MSK und
Kontrollsäule MKA (Bild 2). Das Fundament an der
Fundamentsohle ist fahrbahnseitig 100 mm größer als
im oberen Gehäuse-Sockelbereich (Bild 3).
2. Verlegen von getrennten
Leerrohren 29 mm für die Stromzuleitung und
Steuerleitungen. Für Schleifen ist ein zusätzliches
Leerrohr 29 mm auf Fahrbahnhöhe einzulegen (Bild 4).
3. Ausbetonieren des
Fundamentloches mit Beton BH PC 250 (Betonfestigkeit
W = 25 N/qmm). Eine Armierung ist für die Schranken
unbedingt erforderlich (Bild 5).
4. Im Gehäusebereich ist ein
Glattstrich zu erstellen, damit das Schrankengehäuse
eben und horizontal aufliegt (Bild 3).
5. Bohren der Bohrlöcher für die
Verbundanker gemäß Grundrißplan, nachdem der Beton
ausreichend ausgehärtet ist. Für Schranken MSE und
MSV, Kontrollsäule MKA, Bohrloch 10 mm, A = 80 mm
tief; für Schranke MTS/MSV2/ MSK2 Bohrloch 14 mm, A
= 110 mm tief (Bild 2+4).
6. Versetzen der entsprechenden
Verbundanker in die Bohrlöcher (Bild 6). Montage des
Schrankengehäuses gemäß Montageanleitung:
MSE/MSV Info PM5120
MTS Info PM5130
7. Je nach baulicher Gegebenheit
Erstellen der Pflasterung oder des Fertigbelages.
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