Zum Thema UVV-Vorschriften und Richtlinien für
kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (ZH1/494) neuste Fassung vom April 89
Da viele Kunden immer nachfragen, ob unsere Steuerungen GS-x den oben
genannten Vorschriften entsprechen, möchten wir dies hiermit noch einmal ausdrücklich
bestätigen.
Voraussetzungen dafür sind natürlich:
- die eingebauten und daran angeschlossenen Sicherheitsleisten müssen
selbst den o.g. Vorschriften entsprechen
- unsere Schaltpläne müssen genau beachtet worden sein
- Rollgitter müssen eine beidseitige obere Einrollsicherung haben (z.B.
unsere L20/21 Lichtschranken)
- Bei allen Anlagen muß ein Hauptschalter, abschließbar mit rot-gelber
Handhabe montiert sein
- Bei allen Anlagen muß ein deutlich gekennzeichneter und gut erreichbarer
Notaustaster vorhanden sein
- Bei Schiebetoren muß entsprechend den Vorschriften an allen Scher- und
Quetschstellen für eine zuverlässige Absicherung gesorgt sein (z.B. unsere ESL-Leisten
und L20/L21 Lichtschranken)
- Schiebetore müssen (antriebsseitig) über feste Anschläge oder eine
Rutschkupplung (verstellbar) verfügen.
- Für bestimmte Anlagen sind Nothandbetriebe vorgeschrieben oder werden
vom Betreiber gefordert (diese müssen elektrisch mit dem Kraftbetrieb verriegelt sein)
Unsere Steuerungen haben sogar einen noch höheren Sicherheitsstandard
als die Vorschriften vorschreiben:
- alle Steuerungen verfügen über einen mit "P" bezeichneten
Anschluß für die Befehlsgeber, die automatisch erfolgen oder Dauersignale abgeben und
damit z.B. eine höhere Gefährdung bewirken als Impulsgeber (z.B. Funk oder
Schlüsselschalter). Dieser Anschluß "P" führt nur dann Spannung, wenn das in
allen Steuerungen eingebaute Sicherheitsrelais angezogen ist und damit anzeigt, daß keine
der Sicherheitseinrichtungen angesprochen hat.
(Näheres siehe unsere genaue Beschreibung zur Torsteuerung)
- Bei Ausfall der Sicherheitsüberwachungen ist bei den Typen GS-1N und
GS-2 ein gesonderter Anschluß für einen zusätzlichen Notbetriebsschlüsselschalter
vorhanden, der dann einer eingewiesenen Person das Betreiben der Anlage ermöglicht.
Natürlich muß dieser Schalter so montiert werden, daß vom Montageort eine gute
Überwachung der Anlage möglich ist.
- Bei Ansprechen der unteren Gummileiste bzw. der Lichtschranken (z.B. bei
Rollgittern und Rolltoren -natürlich nur beim Abfahren) bleibt das Tor stehen und
öffnet nach ca. 0.5 Sekunden wieder, um ein eventuell eingeklemmtes Objekt freizugeben.
- Durch die zusätzlich lieferbare Testkarte T-GS-1 oder 2 ist die
Überwachung der Funktionsfähigkeit der eingebauten Sicherheitseinrichtungen wesentlich
einfacher und wird deshalb auch öfter durchgeführt, was die Sicherheit der Anlage
verbessert.
Natürlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu diesem Thema gerne zur
Verfügung.